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Maulkorb für Masken-Werbung mit Verzicht auf den Eigenanteil

Die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) hat viele Apotheken kreativ werden lassen. Verständlich, denn das Einlösen der FFP2-Masken-Berechtigungsscheine verspricht mitunter attraktive Zusatzeinnahmen – und dafür scheint jedes Werbemittel recht: Die Aktionen reichen von kostenloser Lieferung über Zugaben, wie etwa Desinfektionsmittel, bis hin zu Gratismasken in doppelter und dreifacher Menge. Natürlich kommen auch Rabattaktionen zum Einsatz. Besonders beliebt, die Erstattung des Eigenanteils von zwei Euro, die jede/r Empfangsberechtigte leisten muss. Besonders diese Maßnahme wurde unter Apotheker*innen in den vergangenen Wochen heftig diskutiert. Denn selbst die ABDA sah keine juristischen Grundlagen, um einen solchen Verzicht zu untersagen. Die Folge waren Rabattschlachten und reichlich Unmut in der schon ohnehin Corona-gereizten Apothekenwelt.

Doch damit ist jetzt Schluss: Das Landgericht Düsseldorf hat jüngst einer Apotheken-Holding untersagt, mit dem Verzicht auf die Eigenbeteiligung zu werben. Auszug der Begründung:
„Denn Ziel der Regelung sei es, die Versorgung besonders schutzbedürftiger Personen mit FFP2-Masken sicherzustellen. Die Verordnung diene der gleichmäßigen und sinnvollen Verteilung der Masken. Die Masken sollen sinnvoll genutzt und nicht im Überfluss verschwendet werden. Die Versicherten sollten zu erhöhter Eigenverantwortung angehalten werden, um das zur Zeit rare Gut der FFP2-Masken denen zukommen zu lassen, die sie wirklich brauchen und deshalb bereit sind, dafür zwei Euro zu zahlen“.

Obwohl die endgültige Entscheidung des Oberlandesgerichts aussteht, raten die meisten Apothekenverbände bereits jetzt dringend davon ab, werbliche Aussagen mit „Erstattung“ der Eigenbeteiligung zu wählen. Diesem guten Rat schließen wir uns an. Der Verzicht auf die Eigenbeteiligung ist nicht nur aus kollegialen und Wettbewerbsgründen bedenklich. Auch buchhalterisch ist es heikel, da die zwei Euro als Einnahme voll versteuert werden müssen. Gleiches gilt für die Verwendung der zwei Euro für eine gutgemeinte Spenden-Aktion.

Dabei sollten Apotheken nicht ganz auf Werbung mit den aufmerksamkeitsstarken FFP2-Masken verzichten. Es gibt durchaus wirkungsvolle Maßnahmen jenseits der zwei Euro-Debatte. Ihren Kunden eine Gratis-Maske als Dankeschön für die Gutscheineinlösung in Ihrer Apotheke mit auf dem Weg zu geben ist eine moralisch vertretbare Geste und wird sicher auch von Apothekenkollegen toleriert. Ein kostenloses Aktionspaket dazu finden Sie hier.

Ob Masken oder andere Marketingaktionen, das APOBRAND-Team hilft Ihnen dabei, die passende Aktion für Ihre Apotheke zu finden. Getreu dem Motto: Individualismus vor Aktivismus.

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