Abgabe von Schutzmasken: Wir unterstützen Sie bei den Vorbereitungen
Ab heute, 15.12.2020, tritt die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung in Kraft. Demnach ist es den Apotheken ab sofort erlaubt, kostenlos je drei FFP2-Masken oder Masken in vergleichbarer Qualität pro berechtigten Patienten abzugeben.
Um Ihnen die Informationsweitergabe an Ihre Kunden am POS zu erleichtern, unterstützten wir Sie mit kostenlosen Off- und Online-Hinweisen. Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit besteht jedoch nicht.