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Bundestag will Apotheken vor Ort stärken

Der Bundestag hat am Donnerstag (29.10.) den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“ verabschiedet: Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln soll in Zukunft überall der gleiche Preis gelten – ganz gleich, ob das Rezept bei einer Versandapotheke oder bei einer Vor-Ort-Apotheke eingereicht wird.

Mehr Gerechtigkeit beim Wettbewerb
Mit dem Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) will die Bundesregierung einen Wettbewerbsnachteil ausgleichen, der nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Oktober 2016 entstanden war. Demnach konnten ausländische Versandapotheken ihren Medikamentenabgabepreis frei festlegen und Rabatte gewähren, während inländische Apotheker vor Ort an Festpreise gebunden waren. Da Versandapotheken sich nicht an Notdiensten beteiligen müssen, sind sie zusätzlich begünstigt.

Mehr Geld für Notdienste
Im Rahmen der zusätzlich beschlossenen „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung“ sollen Apotheker mehr Geld für Notdienste und „neue Dienstleistungen“ erhalten. Zu letztgenannten zählen beispielsweise die intensive pharmazeutische Betreuung bei Krebstherapien oder die Arzneimittelversorgung pflegebedürftiger Menschen.

Mehr Kompetenzen
Nach dem Gesetzentwurf sollen ApothekerInnen vor Ort in Zukunft auch mehr Kompetenzen bekommen, wie etwa die Durchführung von Grippeimpfungen. Hierzu laufen bereits regionale Modellprojekte in Nordrhein-Westfalen. Zudem will die Bundesregierung den Botendienst von Präsenzapotheken stärken. Er soll nicht mehr nur auf den Einzelfall begrenzt, sondern auch auf Kundenwunsch möglich sein.

Sichere Gesundheitsversorgung vor Ort
Ziel des neuen Gesetzentwurfes ist eine sichere Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Die Corona-Pandemie habe gezeigt, wie wichtig eine flächendeckende Apothekenlandschaft vor Ort sei. So wurden in Apotheken beispielsweise Desinfektionsmittel hergestellt, die wegen der hohen Nachfrage nicht schnell genug lieferbar waren. Außerdem versorgen Apotheken PatientInnen nicht nur zuverlässig mit Medikamenten, sondern stehen auch für eine persönliche Beratung bereit – inklusive Angeboten mit Nacht- und Notdiensten.

Kritik am VOASG
So erfreulich sich das anhört: Das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz stößt bei Gesundheits- und Sozialexperten auf inhaltliche und rechtliche Vorbehalte. Die geplante Neuregelung zur Einhaltung des einheitlichen Abgabepreises für verschreibungspflichtige Medikamente wird z. B. als europarechtlich riskant eingestuft. Für uns von APOBRAND ist klar: Wer gegenüber der Konkurrenz aus dem Internet die Nase vorn haben will, sollte sich nicht allein auf den Gesetzgeber verlassen, sondern mit individuellen Stärken punkten und aktive Kundenbindung betreiben. Gern unterstützen wir Apotheken dabei! Vom Branding über strategische Maßnahmen bis hin zu Marketing-Konzepten – sprechen Sie uns einfach an!

Quelle: Bundestag.de

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