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EuGH-Urteil: Worauf müssen Apotheker bei Cookies jetzt achten?

Anfang Oktober hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil zum Thema Online Cookies und Einwilligung gefällt. Danach genügt eine vorausgewählte Checkbox nicht den Anforderungen an eine Einwilligung in die Verwendung nicht zwingend erforderlicher Cookies. Dabei spielt es nach Ansicht des EuGH auch keine Rolle, ob Cookies personenbezogene Daten speichern oder nicht.

Was bedeutet das konkret?
Für das Setzen von bestimmten Cookies ist künftig eine aktive Einwilligung des Nutzers im Sinne eines Opt-Out-Verfahrens erforderlich.

Müssen Apotheker jetzt agieren?
Noch ist keine Handlung seitens der Apotheker mit einer Internetseite erforderlich: der Ball liegt jetzt beim Bundesgerichtshof (BGH). Dieser muss nach dem Vorabentscheid des EuGH eine entsprechende Auslegung oder Anpassung deutscher Normen finden.

Empfehlenswert wäre aber bereits im Vorfeld zu prüfen, welche Cookies auf der Internetseite gesetzt werden, ob diese unbedingt erforderlich sind und ob personenbezogene Daten erhoben werden.

Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der aktuellen Entwicklungen im Online-Business!

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